Slowakei hebt das Feiertagsfahrverbot auf

Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Feiertagen gewährt das Präsidium der Polizei der Slowakischen Republik eine vollständige Befreiung vom Fahrverbot am 29. August, 1. und 15. September dieses Jahres.
Die Ausnahmeregelung gilt für alle Lastkraftwagen, die auf Autobahnen, Straßen für Kraftfahrzeuge, Straßen der Klasse I und Straßen mit internationalem Verkehr fahren, aus einigen Nachbarländern in die Slowakei einreisen und an Ziele (z. B. Firmensitz oder Entladeort) in der Slowakei fahren.