Slowakei hebt das Feiertagsfahrverbot auf

Auf Ersuchen des slowakischen Straßenverkehrsverbandes ČESMAD hat das Präsidium der Polizei am 7. April (Karfreitag) eine allgemeine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot gewährt
Die Ausnahmeregelung gilt für alle Lkw, die auf Autobahnen, Straßen für Kraftfahrzeuge, Straßen der I Klasse und Straßen des internationalen Verkehrs fahren und aus einigen Nachbarländern in die Slowakei kommen um Ziele in der Slowakei (z. B. Firmensitz oder Entladestelle) anzusteuern.
Bitte beachten Sie, dass für den Feiertag am 10. April (Ostermontag) keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, daher gilt an diesem Tag das Lkw-Fahrverbot wie gewohnt von 00:00 bis 22:00 Uhr.