Sanierung und Sperre des Arlbergtunnels
Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 24. April bis 6. Oktober 2023 und 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Der Grund: Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahn, Entwässerung und Tunnelbeschichtung zur Erhöhung der Sicherheit.
Folgende Ausweichrouten stehen während der Sperren zur Verfügung:
• Arlbergpass Straße (B 197/L 197)
• Strecke Rosenheim-München (Deutschland)
• Gotthard (Schweiz)
• San Bernardino (Schweiz)
Wer darf über die Arlbergpass-Straße (B197/L197) ausweichen?
Freie Fahrt über den Pass gilt für Pkw, Kombis und Lkw ohne Anhänger sowie für Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne), solange der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist. Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen jedoch im Zeitraum von 1.7. bis 6.10.2023 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen.
Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen.
Für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge gilt für die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße für die Dauer der Vollsperre des Arlbergtunnels (24.04. bis 06.10. 2023) ein generelles Fahrverbot. Diese Fahrzeuge müssen großräumig ausweichen (siehe Ausweichrouten). Ein klar definierter Ziel- und Quellverkehr ermöglicht es auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge, den Arlbergpass zu befahren, sofern die Fahrten den entsprechenden Ausnahmeregelungen entsprechen (siehe Ausnahmeregelungen). Eine eigene Ausnahmegenehmigung für diese Fahrten ist nicht notwendig. An den Wochenenden (Samstag, 9.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr) besteht für Lkw samt Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge ein generelles Fahrverbot.
Bus / Lkw
Für Lkw, die keinen Anhänger ziehen, sowie für Busse mit und ohne Anhänger gibt es keine Einschränkungen für die Fahrt über den Arlbergpass.
Gemäß der Ausnahmeregelungen können auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge den Arlbergpass befahren, sofern die Fahrten nachstehenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Diese gelten jeweils für den Zeitraum Sonntag, 22.00 Uhr bis Samstag, 9.00 Uhr wie folgt:
Lokaler Ziel- und Quellverkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle oder Ziel in den Bezirken Bludenz, Feldkirch oder Landeck getätigt werden. Diese Regelung betrifft den lokalen Ziel- und Quellverkehr.
Nordwest-Südost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden oder Glarus und den Provinzen Bozen, Trient oder Belluno getätigt werden. Diese Regelung betrifft den Nordwest-Südost-Verkehr.
West-Ost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zürich oder Schaffhausen, in folgenden Gemeinden/Ortschaften des Kantons Graubünden (nördlich der Linie Chur –Davos): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers, Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina oder Zizers UND in den Tiroler Bezirken Landeck, Imst, Innsbruck - Stadt, Innsbruck - Land oder Schwaz getätigt werden. Dies betrifft den West-Ost-Verkehr.