Frankreich - Aussetzung des Fahrverbots

Die Ausnahme gilt nur für Lieferungen von Lebensmitteln, Hygieneprodukten, Arzneimitteln und Gartenbauprodukten an Unternehmen.
Die französischen Behörden haben das LKW-Fahrverbot am Montag, den 24. Mai, von 00:00 bis 22:00 Uhr aufgehoben und auch Leerfahrten bis 15:00 Uhr zugelassen. Die Ausnahmeregelung gilt nur für Lieferungen von Lebensmitteln, Hygieneprodukten, Arzneimitteln und Gartenbauprodukten an Unternehmen. Weitere Informationen zu geltenden Verboten finden Sie unter trafficban.com.